Abteilung 2 eines Grundbuchauszugs zeigt die Lasten und Beschränkungen eines Grundstücks auf. Ausgenommen hiervon sind jedoch Grundpfandrechte, diese werden in Abteilung 3 aufgeführt.
Lasten die in Abteilung 2 abgebildet werden können Grunddienstbarkeiten wie beispielsweise Wegerechte, Vormerkungen, Wohn- und Nutzungsrechte, Vorkaufsrechte oder Wi9derspräche zählen.
Beschränkungen die aus dem Auszug hervorgehen können Insolvenz Eintragung, Nacherbfolge oder Zwangsversteigerung sein. Darüber hinaus sind Regelungen bei Eigentumswohnung in Abteilung 2 vermerkt.