Abteilung 1

In Abteilung 1 eines Grundbuchauszugs sind die Eigentumsverhältnisse am entsprechenden Grundstück vermerkt. Ferner kann daraus entnommen werden, wann der Eigentümer in den Besitz des Grundstücks gekommen ist und die Begründung des Eigentums. D.h. hier kann hervorgehen, dass durch Erbschaft, Erwerb oder Zuschlag im Rahmen einer Zwangsversteigerung das Eigentumsverhältnis begründet ist.